Musikalische Früherziehung für Kinder ab 4 Jahren
Für Wen?
Mit der Musikalischen Früherziehung beginnt für Kinder im Vorschulalter eine erste Ausbildung, die spielerisch an die Musik heranführen soll.
Wann und wie?
Die Musikalische Früherziehung beginnt nach den Sommerferien, dauert zwei Jahre und richtet sich an 4 bzw. 5‑jährige Kinder, die in zwei Jahren eingeschult werden. Der Unterricht erfolgt nach den Inhalten des Lehrplans des Verbandes deutscher Musikschulen.
Was?
- Singen und instrumentales Musizieren
- Spielen auf Orff-Instrumenten, um so Melodien und Rhythmen im Zusammenspiel zu erfahren
- Hörerziehung durch Beschäftigung mit Tönen, Klängen, Natur- und Umweltgeräuschen
- Neben vielen Hörbeispielen werden Instrumente ausprobiert, die nach der Musikalischen Früherziehung erlernt werden können
- Notenschrift und musikalische Grundbegriffe werden durch Bilder und Geschichten kindgerecht vermittelt
- Beschäftigung mit grafischer Notation, Erfinden eigener Musikzeichen
- Improvisation
- Körpererfahrung und Förderung der motorischen Entwicklung durch Tanz und rhythmische Bewegungsspiele mit Musik
- Malen zur Vertiefung der Lerninhalte
- Förderung der Sprech- und Sprachentwicklung durch rhythmische Sprechverse und lautmalerische Gedichte und Geschichten
- Musikgeschichte wird auf interessante und spannende Weise vermittelt
- Allgemeines Wissen wird durch musikalische Spiele gefördert
Wo und wie teuer?
Der Unterricht wird in den Städten Ibbenbüren und Hörstel angeboten. Die Unterrichtsgebühren betragen monatlich 26,00EUR. Bei erstmaliger Anmeldung wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.
Probezeit und Abmeldungen
Die ersten vier Unterrichtsmonate gelten als Probezeit, in der Sie Ihr Kind jeweils zum Monatsende schriftlich abmelden können. Danach sind Abmeldungen nur zum 30.04., 31.08., und 31.12. eines Jahres möglich. Sie müssen der Geschäftsstelle der Musikschule spätestens einen Monat vorher schriftlich zugegangen sein.