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Allgemeine Anmeldungen

Anmeldungen in Papierform sind weiterhin in der Musikschulverwaltung während der Geschäftszeiten möglich.

Möchten Sie sich einfacher, schneller und bequemer anmelden, können Sie diesen Vorgang jetzt online erledigen. Um direkt auf die Online-Anmeldeseite weitergeleitet zu werden, klicken sie bitte auf den Anmelde-Button:

Gebührenordnung der Musikschule

§ 1 Gebührenpflicht

1. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule der Stadt Ibbenbüren werden die Gebühren gem. § 4 dieser Gebührenordnung erhoben.

2. Für Kurse in Ergänzungsfächern (z. B. Sing- und Instrumentalgruppen, Chor und Orchester, Kammermusik) werden keine Gebühren erhoben, sofern der Teilnehmer Schüler der Musikschule der Stadt Ibbenbüren ist.

3. Fällt der Unterricht wegen Verhinderung der Lehrkraft mehr als dreimal im Jahr aus, ohne dass der Unterricht nachgeholt wurde, erfolgt eine Gebührenerstattung für den ausgefallenen Zeitraum.


§ 2 Gebührenschuldner

Zur Zahlung sind die Teilnehmer, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter, verpflichtet.

 

§ 3 Online-Unterricht

Grundsätzlich wird Musikunterricht als Präsenzunterricht erteilt. Sollte eine Unterrichtserteilung in den Unterrichtsräumen nicht möglich sein, kann der Musikunterricht auch durch mediengestützte Unterrichtsformen erteilt werden. Diese Unterrichtsform gilt als gleichwertiger Ersatz und löst keinen Erstattungsanspruch aus.

In gegenseitigem Einvernehmen kann der Unterricht jederzeit medienunterstützt erfolgen.


§ 4 Gebührensätze

Aufnahmegebühr (bei Erstanmeldung): 10,00€

Die Unterrichtsgebühren betragen: (alle Angaben in €)

1. Elementarunterrichtjährlichmonatlich
Eltern-Kind-Gruppe306,0025,50
Musikalische Früherziehung (60 Minuten)312,0026,00
Musikalische Grundausbildung 
(60 Minuten)312,0026,00
Musikalische Grundausbildung
 (45 Minuten)264,0022,00
2. Instrumentaler und vokaler Hauptfachunterrichtjährlichmonatlich
Einzelunterricht (25 Minuten)642,0053,50
Einzelunterricht (30 Minuten)780,0065,00
Einzelunterricht (40 Minuten)1.032,0086,00
Einzelunterricht (45 Minuten)1.152,0096,00
Gruppe (2 Schüler/innen) (40 Minuten)534,0044,50
Gruppe (2 Schüler/innen) (45 Minuten)570,0047,50
Gruppe (3 Schüler/innen)516,0043,00
Gruppe (4 Schüler/innen)450,0037,50
Gruppe (5 Schüler/innen)372,0031,00
Gruppe (6 Schüler/innen)330,0027,50
Gruppe (ab 7 Schüler/innen)300,0025,00
3. Ergänzungsfächer / Ensemblefächerjährlichmonatlich
zusätzlich zum Hauptfachunterricht0,000,00
ohne Teilnahme am Hauptfachunterricht102,008,50
Liedbegleitung für Gitarre246,0020,50
Chor126,0010,50
 Für externe Teilnehmer wird ein 20 %iger Aufschlag erhoben.


§ 5 Fälligkeit

Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren und beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr. Sie sind in 12 Raten jeweils zum 15. eines Monats fällig.


§ 6 Ermäßigung, Erlass 

1. Werden Geschwister in der Musikschule unterrichtet, wird für jedes Kind eine Ermäßigung von 15 % gewährt.

2. Auf schriftlichen Antrag erhält die Personengruppe II des Sozialausweises, das sind Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II – SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), nach dem Sozialgesetzbuch XII – SGB XII (Sozialhilfe) und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine 50 %ige Gebührenermäßigung.

3. Auf schriftlichen Antrag hin kann eine Sozialermäßigung gewährt werden, wenn das Einkommen die Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII nicht erreicht. Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Bürgermeister der betreffenden Gemeinde.

4. Aus Gründen einer speziellen Begabtenförderung und in besonderen Härtefällen können auf schriftlichen Antrag die Gebühren erlassen werden. Die Entscheidung trifft nach Rücksprache mit dem jeweiligen Fachlehrer die Schulleitung im Einvernehmen mit dem Bürgermeister der betreffenden Gemeinde.


§ 7 Leihinstrumente

Für den Instrumentalunterricht werden den Schülern für 4 Monate Leihinstrumente zur Verfügung gestellt, sofern diese Instrumente bei der Musikschule der Stadt Ibbenbüren vorhanden sind. Die Leihgebühr ist gestaffelt. Sie beträgt

a) pro Monat einheitlich 8,00 Euro, wenn ein Ermäßigungsgrund nach §6, Satz 2 der Gebührenordnung vorliegt.
b) pro Monat 12,00 €, wenn der Wert des Leihinstrumentes < 750,00 € ist und kein Ermäßigungsgrund vorliegt.
c) pro Monat 16,00 €, wenn der Wert des Leihinstrumentes > oder = 751,00 € ist und kein Ermäßigungsgrund vorliegt.

In Ausnahmefällen kann die Leihfrist verlängert werden, insbesondere bei für jugendliche Schüler speziell angefertigten Instrumenten. Für Verlust oder Beschädigung der entliehenen Instrumente müssen die Entleiher bzw. die gesetzlichen Vertreter einstehen. Instrumente und Zubehör dürfen weder an Dritte weitergegeben noch untereinander getauscht werden.


§ 8 Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am 01.09.2024 in Kraft.